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Bloch-Preis
Bloch-Preis 2009
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Preisträger seit 1985
 
Bloch-Preis

Der Ernst-Bloch-Preis zählt zu den herausragenden Kulturpreisen in Deutschland. Er wurde anläßlich des 100. Geburtstags Ernst Blochs im Jahre 1985 im Andenken und zur Ehrung seines Werkes gestiftet und wird im dreijährigen Turnus vergeben. Der Preis zählt neben dem Theodor-W.-Adorno-Preis der Stadt Frankfurt am Main, dem Karl-Jaspers-Preis der Stadt Heidelberg und dem Hegel-Preis der Stadt Stuttgart zu den wenigen bedeutenden Philosophie-Preisen im deutschsprachigen Raum.

Die Auszeichung erfolgt gemäß den Richtlinien der Stadt Ludwigshafen. Der Ernst-Bloch-Preis geht in seiner Bedeutung längst über den Status eines Gedenkens an den Philosophen hinaus, denn mit ihm werden bedeutende Wissenschaftler und Philosophen ausgezeichnet, die zwar an das Wirken Blochs erinnern mögen, deren eigenes Werk aber in Bezug auf die gegenwärtige Gesellschaft im Vordergrund steht.


Richtlinien für die Verleihung des Ernst-Bloch-Preises der Stadt Ludwigshafen am Rhein

(Auszug)

Der Rat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 08.06.1970 Professor Dr. Ernst Bloch die Ehrenbürgerschaft zuerkannt. Im Andenken und zur Ehrung seines Werkes wird der Ernst-Bloch-Preis (Hauptpreis und Förderpreis) gestiftet.

1. Mit dem Hauptpreis zeichnet die Stadt Ludwigshafen a. Rh. herausragendes wissenschaftliches oder literarisches Schaffen mit philosophischer Grundhaltung aus, das für unsere Kultur in kritischer Auseinandersetzung mit der Gegenwart bedeutsam ist.
Den Förderpreis vergibt die Stadt Ludwigshafen a. Rh. zur Förderung eines jüngeren Autors bzw. einer jüngeren Autorin, von dem bzw. von der aufgrund seiner bzw. ihrer bisherigen Leistung weitere qualifizierte wissenschaftliche oder literarische Arbeiten im Sinne von Satz 1 zu erwarten sind.

2. Der Ernst-Bloch-Preis soll alle drei Jahre vergeben werden.

(...)

 4. Mit dem Hauptpreis ist eine finanzielle Zuwendung i. H. von 10.000 Euro verbunden, beim Förderpreis sind es 2.500 Euro.

5. Der Preis wird in einer Feierstunde übergeben. Der Preisträger erhält eine Urkunde der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

6. Über die Verleihung des Preises entscheidet auf Vorschlag der Jury unter Ausschluß des Rechtswegs ein Beirat.
Diesem gehören an:
a) Der Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen am Rhein oder sein Vertreter als Vorsitzender,
b) je ein Mitglied der im Rat der Stadt Ludwigshafen am Rhein vertretenen Fraktionen; diese Mitglieder werden von den Fraktionen benannt,
c) der Kulturdezernent der Stadt Ludwigshafen am Rhein,
d) der Leiter des Ernst-Bloch-Zentrums.

(...)

 
 
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Ernst-Bloch-Zentrum